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KAE - VORANMELDEFRIST

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 13. Januar 2021 hat der Bundesrat zusätzliche verschärfte Massnahmen angekündigt, welche am 18. Januar 2021 in Kraft treten. Bei diesbezüglichen Gesuche um KAE ist eine 3-tägige Voranmeldefrist anwendbar.

Die betroffenen Unternehmen müssen demzufolge ihre Voranmeldung von KAE spätestens am 15. Januar 2021, um Mitternacht, bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) einreichen (mittels online-Formular oder per Post), damit die beantragte Kurzarbeit am 18. Januar 2021 beginnen kann.

Erfolgt die Voranmeldung später, müssen die betroffenen Unternehmen eine Voranmeldefrist von 3 oder sogar 10 Tagen erleiden.

Für weitergehende Informationen verweisen wir Sie auf die SECO-Homepage (www.arbeit.swiss). Die entsprechenden online-Formulare finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage (https://www.vs.ch/de/web/sict).