Das Walliser Arbeitgeberzentrum

FR | DE

Paritätische Berufskommissionen

Die Sozialpartner haben für jede Berufsgattung, die über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verfügt, eine Paritätische Berufskommission (PBK) ins Leben gerufen. Die Aufgabe der PBK ist es:

  • den Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezüglich der Bestimmungen des GAV und des Arbeitsrechts allgemein beratend zur Seite zu stehen;
  • im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermitteln;
  • sich im Kampf gegen die Schwarzarbeit einzusetzen;
  • die Berufsbildung zu fördern;
  • die Einhaltung der Arbeitsbedingungen der Gesamtarbeitsverträge zu überwachen;
  • alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Interessen der Berufe zu ergreifen.

Die Paritätischen Berufskommissionen des Bauhandwerks des Kantons Wallis sind in den folgenden Bereichen tätig:

  • Holzgewerbe
  • Maler-/Gipsergewerbe
  • Elektrogewerbe
  • Gebäudetechnik und Gebäudehülle
  • Metallbau
  • Landschaftsgärtnereien
  • Reinigungssektor
  • Rohrleitungsbau

Sie finden alle nötigen Dokumente (Arbeitsverträge, Subventionsanträge, Bewilligungsanträge, usw.) in der betreffenden Rubrik der jeweiligen Berufsgattung.