Paritätische Berufskommissionen
Die Sozialpartner haben für jede Berufsgattung, die über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verfügt, eine Paritätische Berufskommission (PBK) ins Leben gerufen. Die Aufgabe der PBK ist es:
- den Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezüglich der Bestimmungen des GAV und des Arbeitsrechts allgemein beratend zur Seite zu stehen;
- im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermitteln;
- sich im Kampf gegen die Schwarzarbeit einzusetzen;
- die Berufsbildung zu fördern;
- die Einhaltung der Arbeitsbedingungen der Gesamtarbeitsverträge zu überwachen;
- alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Interessen der Berufe zu ergreifen.
Die Paritätischen Berufskommissionen des Bauhandwerks des Kantons Wallis sind in den folgenden Bereichen tätig:
- Holzgewerbe
- Maler-/Gipsergewerbe
- Elektrogewerbe
- Gebäudetechnik und Gebäudehülle
- Metallbau
- Landschaftsgärtnereien
- Reinigungssektor
- Rohrleitungsbau
Sie finden alle nötigen Dokumente (Arbeitsverträge, Subventionsanträge, Bewilligungsanträge, usw.) in der betreffenden Rubrik der jeweiligen Berufsgattung.