Das Walliser Arbeitgeberzentrum

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Die Tabellen der Beiträge 2021 (Hefte II) sind nun online einsehbar

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Tabellen der Beiträge für die Sozialkassen 2021 (Hefte II) betreffend die 2021 bei den Mittarbeiterlöhnen vorzunehmenden Abzüge sind nun online auf der Website des Bureau des Métiers einsehbar:

=> Laden Sie die Tabellen der Beiträge für die Sozialkassen 2021 (Hefte II) herunter.
www.bureaudesmetiers.ch > Dokumente > Beitragstabellen (Heft II) > 2021

Einige 2021 eintretende Änderungen und Korrekturen der Sätze sind besonders hervorzuheben:

  • Der Walliser Staatsrat hat einen neuen Abzug zugunsten des kantonalen Weiterbildungsfonds (KWBF) genehmigt. Dieser beläuft sich auf 0,001 % des AHV-pflichtigen Lohnes und geht zulasten der Arbeitnehmer. Er wird durch die Familienzulagenkasse erhoben und kann somit gemeinsam mit dem Lohnabzug für die Familienzulagen getätigt werden, was insgesamt 0,301 % ausmacht.

  • Der Verwaltungsaufwand für die AHV-Kasse MEROBA wurde angepasst. Für die erste Lohntranche (von 0 bis 1 Million) entspricht er 0,30 %.

  • Der EO-Beitrag wird unter anderem aufgrund der Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs angehoben. Der Gesamtsatz für AHV/IV/EO MEROBA (erste Tranche) wird auf 10,9 % (Verwaltungskosten inbegriffen) angepasst. Der Arbeitnehmeranteil AHV/IV/EO beträgt neu 5,3 %.

  • Anhebung RETAVAL auf 1,9 % (Arbeitnehmeranteil: 0,95 %)

  • Anhebung RESOR auf 2,1 % (Arbeitnehmeranteil: 1,05 %)

  • Der Branchenfonds MEC wird auf 0,11 % angehoben.

  • Derjenige von FP3 bleibt unverändert bei 0,05 %.
    Infolge der Gesetzesänderung muss nun eine zusätzliche Grundpauschale von Fr. 150.– in Rechnung gestellt werden. Da die Pauschalen nicht über die Lohndeklaration abgewickelt werden, erhalten die betroffenen Unternehmen eine separate Rechnung.

Nach ausgiebigen Gesprächen zwischen dem Bureau des Métiers und seinen Partnern wurde auf eine Anpassung der Beitragssätze für die Kollektiv-Krankenversicherung AMCAB für das Jahr 2021 verzichtet. Ab dem nächsten Jahr wird diese frohe Botschaft durch mehrere Massnahmen ergänzt, die eine bessere und individuelle Unterstützung der Unternehmen ermöglichen, und so die Verwaltung der Absenzen vereinfachen.

Das Team des Bureau des Métiers dankt Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und wird Ihnen bei allfälligen Fragen gerne weiterhelfen.